Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient?

Wer entscheidet eigentlich über medizinische Behandlungen? Entscheidet nur der Arzt oder nur der Patient oder ist es vielleicht eine gemeinsame Entscheidung? Eine gemeinsam getroffene Entscheidung mit geteilter Verantwortung kann es nur geben, wenn beide Entscheider dieselbe Frage zu beantworten haben und beide über dieselben Ent­scheidungsgrundlagen verfügen.

Bei der Entscheidung über medizinische Behandlung sind aber beide Voraussetzungen nicht erfüllt. Arzt und Patient entscheiden bei medizinischer Behandlung über völlig unterschiedliche Fragestellungen und sie verfügen auch nicht über dieselben Entscheidungsgrundlagen.

Die Entscheidung des Arztes

Der Arzt entscheidet ob eine Behandlung medizinisch indiziert ist, richtig oder falsch ist bzw. welche Maßnahme (Untersuchung, Medikament, Operation etc.) als Behandlung zum Einsatz kommt. Nur dafür trägt er die Verantwortung. Die Entscheidung trifft er nach objektiven Kriterien aufgrund von medizinischem Wissen gepaart mit ärztlicher Erfahrung, die er schon seit seiner Ausbildung sammelt. Voraussetzungen, die der Patient nicht mitbringt.

Die Entscheidung des Patienten

Ob der ärztliche Rat aber befolgt oder abgelehnt wird, das entscheidet (indem er sein Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt), nach subjektiven Kriterien, immer der Patient, der natürlich auch die Verantwortung für seine persönliche Entscheidung zu tragen hat. Der aufgeklärte, mündige Patient entscheidet aufgrund seiner Biographie und der Gesamtheit seiner Erfahrungen, die er im Leben gemacht hat. Voraussetzungen, die wiederum der Arzt nicht hat. Tagtäglich lehnen Millionen von Patienten ärztlichen Rat ab, z.B. wenn er lautet: Alkohol-, Nikotin- oder Drogenabstinenz, Reduktion von Übergewicht, Vermeiden von Sonneneinwirkung, ausgewogene Ernährung, gesunder Lebensstil, Stressabbau, Gesundenunter­suchung, Routinekontrolle wie Mammographie oder beim Urologen, wenn das verordnete Medikament zwar besorgt, aber nicht geschluckt wird, aber auch Impfverweigerer lehnen ärztlichen Rat bewusst ab. Bis auf ganz wenige Ausnahmen darf auch niemand gegen seinen Willen zu einer Therapie gezwungen werden.

entweder – oder

Deshalb entscheidet bei medizinischer Behandlung immer nur entweder der Arzt oder der Patient. Es kann also gar keine gemeinsam getroffene Entscheidung geben. Insbesondere dann nicht, wenn sich Patientenwille und medizinischer Sachverstand diametral gegenüber stehen, wie das z.B. bei einer Patientenverfügung immer der Fall ist (anderenfalls es ja keiner Patientenverfügung bedarf).