Über eine Patientenverfügung nachzudenken, ist es nie zu früh, aber leider oft zu spät – so z. B. nach einem Unfall, Schlaganfall oder auch bei Demenz. Und wer bereits eine Patientenverfügung hat, denkt nicht oft genug daran, sondern leider meist zu selten.
Laut Empfehlung des BMJV.de sollte man seine Patientenverfügung 1x jährlich erneuern. Z.B. ist der (Sonn)Tag nach dem Geburtstag ein markanter, leicht zu merkender Zeitpunkt und eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob Wünsche noch aktuell sind, oder ob sich vielleicht etwas verändert hat.
Je älter eine Patientenverfügung ist und je öfter sie erneuert wurde, desto verlässlicher ist sie und desto weniger wird sie angezweifelt werden können. Deshalb ist es auch umso wahrscheinlicher, dass sie befolgt werden wird.
Und wann haben Sie Ihre Patientenverfügung das letzte Mal erneuert?
Um eine Patientenverfügung zu errichten, die bei Bedarf wirksam werden kann, ist es notwendig, dass der Verfüger zum Zeitpunkt des Errichtens urteils- einsichts- und entscheidungsfähig ist (was in Österreich für eine sog. verbindliche Patientenverfügung auch von einem Arzt attestiert werden muss).
Ein Demenzkranker, der in einer eiskalten Winternacht inadäquat gekleidet spazieren geht, wird sich dabei fast sicher eine Lungenentzündung „holen“. Der fiebernde Patient wird dann die antibiotische Behandlung nicht mehr selbst ablehnen können, um seinen dementiellen Zustand durch die schicksalhaft erlangte Lungenentzündung beenden zu dürfen. Hat jemand aber verfügt, in solch einer Situation kein Antibiotikum verabreicht zu bekommen, wird sich dann niemand wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Strafrichter verantworten müssen.
Das Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ wurde geschrieben, um für Fragen zu sensibilisieren, die das eigene Lebensende betreffen.
Der Mut, sich hier zu stellen wird durch einen gefestigten Willen und eine neue Qualität der Gelassenheit belohnt: Man ist jetzt befreit. Man ist wieder bereit für neue Herausforderungen.