Dr. Wilhelm Margula

Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden

Dieses Buch ist eine Entscheidungshilfe für alle, die ihr Leben bis zum Ende selbst bestimmen wollen und deshalb vorsorgen möchten:

  • es vermittelt das Rüstzeug, Begriffe wie „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“, „Sachwalterschaft/Erwachsenenvertretung“ u.ä. zu verstehen
  • es gibt die richtigen Denkanstöße
  • es zeigt Zukunftsszenarien und deren mögliche Bewältigung
  • es hilft, die individuell richtige Entscheidung zu treffen
  • es berücksichtigt Rechtsnormen des gesamten deutschsprachigen Raumes D-A-CH
  • es gibt Tipps für einfache und sichere Umsetzung einer Patientenverfügung

Bonus: Über das mit dem Buch gekoppelte PFLEGEFALLTOOL kann man bereits erste Maßnahmen treffen.

Wie dieses Buch entstand

Nach dem Erfolg seines Online Pflegestufenrechners für Österreich wollte Dr. med. Margula ein Vorhaben verwirklichen, das auch bei dem komplexen Thema Patientenverfügung eine kompetente Hilfestellung geben sollte.

In zweijähriger Arbeit entwickelte er Algorithmus und Fragenkatalog für sein PFLEGEFALLTOOL

Aus der 35jährigen ärztlichen Erfahrung in der Geriatrie und seiner 10 jährigen Tätigkeit als Gerichts-Sachverständiger wusste er, dass die herkömmliche Patientenverfügung in der Altenmedizin kein taugliches Instrument ist.

PFLEGEFALLTOOL haftet dieses Manko zwar nicht mehr an, aber es bedurfte großer Überzeugungskraft und ein ganzes Buch, um den Unterschied zwischen bloßem Ausfüllen und Unterschreiben eines Formulars und der ernsthaften Herangehensweise an eine Patientenverfügung zu zeigen.

Patientenverfügung erneuern und aktualisieren – wozu?

Oft hört man jemanden sagen: „Ich habe schon vor langer Zeit eine Patientenverfügung gemacht“, und er ist der Meinung, damit „alles“ geregelt zu haben. Erst wenn man genauer hinsieht, stellt sich heraus, was alles nicht geregelt ist (vgl. mein Blogbeitrag).

  • ist der eigene Wille gewachsen und gefestigt?
  • wissen denn alle anderen (Ärzte, Angehörige, Pflegepersonen, etc.) was sie tun bzw. unterlassen sollen, wenn es der Betroffene – z. B. wegen Demenz – weder verlangen noch selbst tun kann?
  • haben sich die persönlichen Wünsche eventuell geändert?
  • beinhaltet die seinerzeitige Verfügung schon, was man aus heutiger Sicht vielleicht auch ablehnen würde (z.B. gewisse Medikamente, Untersuchungen etc.)?

Herkömmliche Patientenverfügungen nehmen kaum auf Medikamente Bezug, die für den Einzelnen oft Übertherapie darstellen, weil sie die natürliche Entwicklung stören. Nicht alles, was medizinisch möglich ist, muss zwangsläufig dem Willen jedes Patienten entsprechen.

Wie für andere medizinische Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung oder Ernährung, Wiederbelebung etc.) kann man mit PFLEGEFALLTOOL auch für jedes Medikament einen Ergebnisvorschlag berechnen, ob man es in der selbst definierten Situation noch nehmen sollte oder besser auf dessen Einnahme verzichtet. So wird die statische, herkömmliche Patientenverfügung Teil eines dynamischen Instruments, das einem hilft sein Lebensende selbst zu bestimmen.

Der optimale Zeitpunkt

Über eine Patientenverfügung nachzudenken, ist es nie zu früh, aber leider oft zu spät – so z. B. nach einem Unfall, Schlaganfall oder auch bei Demenz. Und wer bereits eine Patientenverfügung hat, denkt nicht oft genug daran, sondern leider meist zu selten.

Laut Empfehlung des BMJV.de sollte man seine Patientenverfügung 1x jährlich erneuern. Z.B. ist der (Sonn)Tag nach dem Geburtstag ein markanter, leicht zu merkender Zeitpunkt und eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob Wünsche noch aktuell sind, oder ob sich vielleicht etwas verändert hat.

Je älter eine Patientenverfügung ist und je öfter sie erneuert wurde, desto verlässlicher ist sie und desto weniger wird sie angezweifelt werden können. Deshalb ist es auch umso wahrscheinlicher, dass sie befolgt werden wird.

Und wann haben Sie Ihre Patientenverfügung das letzte Mal erneuert?

Um eine Patientenverfügung zu errichten, die bei Bedarf wirksam werden kann, ist es notwendig, dass der Verfüger zum Zeitpunkt des Errichtens urteils- einsichts- und entscheidungsfähig ist (was in Österreich für eine sog. verbindliche Patientenverfügung auch von einem Arzt attestiert werden muss).

Ein Demenzkran­ker, der in einer eiskalten Winternacht inadäquat gekleidet spazieren geht, wird sich dabei fast sicher eine Lungenentzündung „holen“. Der fiebernde Patient wird dann die antibiotische Behandlung nicht mehr selbst ablehnen können, um seinen dementiellen Zustand durch die schicksalhaft erlangte Lungenentzündung beenden zu dürfen. Hat jemand aber verfügt, in solch einer Situation kein Antibiotikum verabreicht zu bekommen, wird sich dann niemand wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Strafrichter verantworten müssen.

Das Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ wurde geschrieben, um für Fragen zu sensibilisieren, die das eigene Lebensende betreffen.

Der Mut, sich hier zu stellen wird durch einen gefestigten Willen und eine neue Qualität der Gelassenheit belohnt: Man ist jetzt befreit. Man ist wieder bereit für neue Herausforderungen.

Maßnahmen setzen

Zugleich ist der Patientenratgeber ein Handbuch zum PFLEGEFALLTOOL (das Buch enthält als Bonus ein Guthaben zum Tool). Zusammen mit den Hintergrundinformationen ist man so in der Lage, erste Maßnahmen zu setzen und Rechtssicher­heit und Aktualität der eigenen Patientenverfügung zu erlangen.

Mit seiner Unterschrift macht man den Ausdruck des von PFLEGEFALLTOOL generierten Dokuments, zu einer wirksamen Patientenverfügung.