Vorträge

(Patientenverfügung, Pflegegeld)

Dr. Margula zog stets die Arbeit am Krankenbett einer wissenschaftlichen Karriere vor, weil er nahe bei den Menschen sein wollte. 40 Jahre Arzt, davon 35 Jahre geriatrisch tätig. Seit 2008 Gerichts-Sachverständiger für Geriatrie, Palliativmedizin und Pflegewesen. Mit diesem reichen Erfahrungsschatz ist Dr. Margula ein versierter Redner, der schwierige Medizinrecht-Themen ohne „Medizinerlatein“ und ohne „Juristendeutsch“ aufbereitet.

Dr. Margula vermittelt Informationen über Pflegegeld, Patientenverfügung, Lebensende und ethische Aspekte. Er beleuchtet die Themen aber aus ärztlicher Sicht und hier wiederum was für die Patientenseite wichtig ist – nämlich was Betroffene und Angehörige interessiert. Die Vorträge sind sehr praxisnah gestaltet.

Vorträge von Dr. Margula über Patientenverfügung richten sich an:

  • Personen die schon eine Patientenverfügung haben, ihr Dokument aber überprüfen, aktualisieren oder erneuern möchten; an
  • Personen die praxisnah einen Pflegefall erlebt haben, und ihre Patientenverfügung deshalb auch bei Pflegebedürftigkeit im Alter einsetzen wollen; an
  • Personen die beabsichtigen eine Patientenverfügung zu errichten; an
  • Personen die andere beim Errichten ihrer Patientenverfügung unterstützen; an
  • Personen die Patientenverfügungen umsetzen müssen.

Kommende Vorträge

  • wegen Corona – aktuell keine Vorträge geplant

Das Neue Alter

Das „Neue Alter“, wie es Dr. Margula in seinem Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ beschreibt, umfasst die letzten 30 bis 40 Lebensjahre eines Menschen. Das „Neue Alter“ soll signalisieren, dass heute auch hohes Lebensalter nicht unbedingt mit dem Bild eines gealterten Menschen im herkömmlichen Sinn ident sein muss. Denn immer mehr Menschen sind im hohen Alter geistig fit, voll mobil und nehmen aktiv am Alltagsgeschehen teil.

Das „Neue Alter“ umfasst die Lebensphase, in der man nicht mehr arbeiten muss, in der man finanziell genießt, was man im Arbeitsleben erwirtschaftet hat, und man sich deshalb mit Dingen beschäftigen kann, „die man sich schon immer gewünscht hat“. Das „Neue Alter“ ist aber auch die Lebensphase, in der man pflegebedürftig werden kann und in die das Lebensende fallen wird.

Das „Neue Alter“ verlangt eine neue Vorsorge.

Vortrag 1: Patientenverfügung

„Selbstbestimmt statt fremdbestimmt.“ Der Vortrag richtet sich an Personen ab der Generation 20+. Auch junge Menschen können (z. B. durch einen Unfall) plötzlich in die Situation kommen, ihren Willen über medizinische Behandlungen nicht mehr mitteilen zu können. Dann brauchen auch sie eine Patientenverfügung. Denn großjährige Personen dürfen nur selbst für sich entscheiden – kein Angehöriger und kein Arzt.

Der Vortrag erklärt Begriffe wie „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ oder „Erwachsenenver­tretung“; er gibt Denkanstöße und zeigt, wie man diesbezüglich richtige Entscheidungen trifft. Dr. med. Margula bespricht auch die Verwendung der von ihm entwickelten Software PFLEGEFALLTOOL unter dem Aspekt der „persönlichen DemenzStrategie“ – so nennt er ein Kapitel in seinem Buch.

Inhalte: Wie kam es zum Patientenverfügungsgesetz? – Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient? – Welche Form muss ich bei einer Patientenverfügung beachten? – Patientenverfügung aus dem Internet? – Wann wird eine Patientenverfügung wirksam? – Wer wird meine Patientenverfügung umsetzen – wer wird sie durchsetzen? Wer braucht eine Patientenverfügung, oder was bezwecke ich mit der Ablehnung einer Behandlung? – Warum lehnt jemand eine mögliche Therapie ab? – Ich habe eine Vorsorgevollmacht, brauche ich dann trotzdem noch eine Patientenverfügung? – Beratung vor dem Erstellen einer Patientenverfügung – Die Patientenverfügung ist kein starres Dokument, sondern ein dynamisches Instrument – Demenz und Patientenverfügung – Was ist wenn ich es mir anders überlege? – Warum schiebt man es gerne hinaus, eine Patientenverfügung zu erstellen? – Wie überprüft, aktualisiert und erneuert man seine Patientenverfügung?

Dauer: Der Vortrag dauert ca. 30 – 45 Minuten. Im Anschluss daran beantworte ich Fragen aus dem Publikum.

Vortrag 2: Pflegegeld Einstufung

Als langjähriger Gutachter und Gerichtssachverständiger geht Dr. med. Margula auf alle Aspekte der Pflegegeldeinstufung ein, er erklärt das Einstufungsverfahren, die Funktion des Gutachters, und er bespricht die Überprüfung eines Bescheides. Dieser Vortrag richtet sich an Anwärter auf Pflegegeld, Pflegegeldbezieher, Angehörige und Betroffene, an Vereine und an die Volksbildung. Dr. Margula weist  auf Verwendung des kostenlosen Pflegegeldrech­ners (pflegestufen.at) hin, der auch eine Überprüfung der Einstufung ermöglicht und zu 99,7 % Übereinstim­mung mit ärztlich erstellten Gutachten erreicht.

Inhalte: Was ist Pflegegeld? – Wo reicht man ein? – Wer bekommt Pflegegeld? – Wer kann/darf einreichen? – Wie verläuft das Einstufungsverfahren? – Wer darf bei der Begutachtung anwesend sein? – Wann kann man um Erhöhung der Pflegestufe ansuchen? Wie wird die Pflegestufe ermittelt? – Was tun bei einem abschlägigen Bescheid? Ende des „Pflegekostenregresses“.

Dauer: Der Vortrag dauert 30 – 45 Minuten. Im Anschluss daran beantworte ich Fragen aus dem Publikum.


AKTUELLE BLOGBEITRÄGE

Herabstufung von Pflegegeld

An die Volksanwaltschaft Zu Ihrer Pressemitteilung OTS 0037…

Hilfe mit Alten-Medizin

Viele Menschen die hierher gefunden haben suchen nach einer…

VfGH kippt § 78 StGB (2. Fall)

Mit dem Urteil G 139/2019 vom 11.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof…

Was bedeutet das Ergebnis „Pflegestufe 0“ am Pflegestufenrechner?

Zeigt der Pflegestufenrechner von pflegestufen.at das Ergebnis…

Corona und Patientenverfügung

Corona hat gezeigt wie wichtig es ist, seine Patientenverfügung…

Pflegegeld 2020

Vor der Wahl hat das Parlament einstimmig beschlossen, Pflegegeld…