VfGH kippt § 78 StGB (2. Fall)

Mit dem Urteil G 139/2019 vom 11.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass ein generelles, ausnahmsloses Verbot von Beihilfe zum Suizid verfassungswidrig ist. Zugleich hat der VfGH dem Gesetzgeber 1 Jahr Zeit gegeben, um das österreichische Strafgesetzbuch diesbezüglich zu ändern.

Die österreichische Richterzeitung hat in der aktuellen Ausgabe 01-02/21 meinen Beitrag „Selbstbestimmung am Lebensende – Sterbehilfe aus ärztlicher Sicht“ veröffentlicht. Sowohl die Titelseite des Heftes als auch den Beitrag selbst können Sie hier downloaden.