Patientenverfügung
Heute – im Vollbesitz meiner Kräfte – kann ich darüber nachdenken und verfügen, wie andere über mich entscheiden sollen, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage sein werde (Vorausverfügung).
Der mündige Patient entscheidet selbst über medizinische Behandlung. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Direktiven für das Lebensende, wenn man einer Behandlung nicht mehr selbst zustimmen kann.
Man kann aber nur verfügen, was man auch wirklich will. Also ist Willensbildung die Voraussetzung für jede Patientenverfügung.
Selbstbestimmt statt fremdbestimmt
Mit einer Patientenverfügung schützt man Ärzte und Angehörige vor strafrechtlicher Verfolgung, wenn sie eine mögliche Behandlung unterlassen, weil sie den Patienten-Willen befolgen und umsetzen. So lässt man niemanden mit Gewissensentscheidungen alleine und man selbst wird auch nicht wehrlos ertragen müssen, was Dritte empfehlen, nur um deren eigenen Schutz zu gewährleisten.
Durch den Mut, sich heute mit Fragen des eigenen Lebensendes zu beschäftigen, wird man frei, sich unbeschwert neuen Herausforderungen seiner Zukunft zu stellen. mehr …